Sie hat noch nie ein eigenes Haus gebaut und all die administrativen Qualen, Ängste und Nöte, die Schikanen und die Gebührenrechnungen der staatlichen Baubehörden durchgestanden, vergessen, denn Wohnungen gebaut, die sie zu einem Sozialpreis Dritten zur Verfügung stellt. Mit dummem Geschwätz von Enteignungen, Vorkaufsrechten und Mietendeckeln entmutigt sie private Bauherren. Statt mehr werden weniger Wohnungen gebaut, zumal auch noch die Hypothekarzinsen steigen. Die Wohnungsnot wächst. Dennoch wird sie von links-grünen Medien inklusive Radio und Fernsehen als Immobilienspezialistin hochgejubelt.

Gemeint ist Nationalrätin Jacqueline Badran von der Zürcher SP.

Das Gleiche gilt für ihren Kampf gegen die Abschaffung der Stempelsteuer (Emissionsabgaben) auf Eigenkapital von inländischen Unternehmen. Gemeint sind vor allem Aktienemissionen. Diese Entlastung der Unternehmen wurde im Februar 2022 mit 62,6 Prozent vom Stimmvolk abgelehnt. Der aktuelle Satz beträgt 1,0 Prozent vom Emissionsbetrag, wobei ein Freibetrag von einer Million Franken Eigenkapital vorgesehen ist. Damit werden Unternehmen, bevor sie auch nur einen Franken mit den neuen Eigenmitteln verdient haben, steuerlich abgestraft. Es handelt sich um eine Steuer auf der Schaffung von Arbeitsplätzen.

Ein Steuersatz von einem Prozent tönt auf den ersten Blick bescheiden, aber bei einem Unternehmensertrag von wenigen Prozenten im Verhältnis zu den Eigenmitteln fallen solche Sondersteuern ins Gewicht. Die Eigenmittelgrenze von einer Million ist bei Unternehmen mit über zwanzig Mitarbeitern rasch überschritten. Nationalrätin Badran fand es dennoch sinnvoll, grössere Eigenmittelbeschaffungen zu verhindern, die zum Ausbau von Unternehmen notwendig sind. Dass KMUs in schwierigen Zeiten wie während der Corona-Pandemie gegen siebzehn Milliarden Franken Bundesgelder bezogen, zeigt, dass komfortablere Eigenmitteldecken eigentlich dringend nötig wären, auch wenn Untersuchungen von BDO oder der Uni Luzern zeigen, dass nur 32 Prozent der KMUs Bankkredite nutzen. Badran konnte mit ihren Genossen zwar einen Abstimmungssieg feiern, aber Leidtragende sind die Unternehmen und deren Mitarbeiter, die früher noch als Wählerbasis der SP galten.

Auch bei der Verhinderung der Befreiung inländischer Obligationen von der Verrechnungssteuer gehörte sie zu den Rädelsführerinnen. Die Vorlage wurde am 25. September 2022 mit 52 Prozent knapp abgelehnt. Mit dem Steuerrückbehalt sollen die geschuldeten Steuern auf Zinserträgen gesichert werden. Der Börsenwert der Inlandschuldner-Obligationen belief sich Ende 2022 auf 415 Milliarden Franken. Gemäss der Finanzierungsrechnung der SNB per Ende 2022 besassen die Schweizer Haushalte Schuldtitel im Wert von 87 Milliarden. Davon dürfte ein bedeutender Teil auf Inlandanleihen entfallen. Die übrigen wohl über 85 Prozent werden von institutionellen und ausländischen privaten Investoren gehalten. Vor allem unsere Pensionskassen, AHV, SUVA et cetera werden somit mit administrativem Kram belastet. Dieses Geld fehlt dann für Rentenzahlungen.

Die Schuldner, vorab der Bund, die Kantone, die Gemeinden, die Pfandbriefbanken, die gemeinnützigen Baugenossenschaften, die Versorger und Transportinfrastruktur-Unternehmen, machen 69 Prozent des inländischen Anleihenmarktes aus. Dank ihrer Kreditwürdigkeit müssten diese Schuldner, die der SP besonders am Herzen liegen sollten, wesentlich tiefere Zinsen bezahlen als vergleichbare ausländische Schuldner. Aber dies ist nur teilweise der Fall, weil die administrativen Umtriebe der Verrechnungssteuer viele ausländische Anleger abschrecken.

Die Schweizer Steuerzahler, die Mieter und Strombezüger sind die Geschädigten, weil die Schuldner ihre Mehrkosten an Zinsen auf sie abwälzen. Ohne Verrechnungssteuern würde eine breitere, internationale Käuferschaft erschlossen, die Zinsen würden sinken und Marktgängigkeit des Schweizer Obligationenmarktes verbessert. Aber das kümmert Leute wie Badran wenig.