In ihrem Rechtsstreit um ihre parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat die Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Ausschluss der Stiftung von staatlicher Förderung das Recht auf Chancengleichheit verletzt hat.
Vizepräsidentin Doris König rügte bei der Urteilsverkündung, dass Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung politischer Stiftungen bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt seien. Dies sei aber bei einer so wesentlichen Frage notwendig.
Während die anderen sechs parteinahen Stiftungen jährlich Millionenbeträge erhalten, hat die DES bisher noch kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Die AfD hatte gegen den Ausschluss geklagt.
Für die Finanzierung parteinaher Stiftungen gilt ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986 als Richtschnur. Darin wird betont, dass alle politischen Grundströmungen in Deutschland angemessen berücksichtigt werden müssen. Die Stiftungen schlugen 1998 selbst vor, dass ein geeigneter Anhaltspunkt für eine Förderung der Umstand sein könne, dass eine Partei mehr als einmal in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt wird.
Seit 2022 legt ein neuer Passus im Haushaltsgesetz fest, dass nur politischen Stiftungen Gelder gewährt werden, die sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Dagegen hat die AfD gesondert Klage eingereicht.
"Die AfD-Stiftung würde Rechtsradikale ausbilden, behauptet Max Bauer in der „Tagesschau“: „Der Staat darf keine Millionen ausgeben für die Kaderschmiede einer rechtsradikalen Partei wie der AfD. Keine Millionen für eine Partei, die sich mit dem Geld an deutschen Universitäten lauter kleine Björn Höckes heranziehen will. „Beim Geld für eine AfD-Stiftung geht es nicht um Gleichheit im politischen Wettbewerb, sondern um die wehrhafte Demokratie, die dieses Geld verweigern muss. "
Man erinnert sich noch an das Lex AfD. Damals hat die AfD unter der Führung von Lucke Gold verkauft und den Gewinn als Parteispende deklariert. Auch als Protest gegen den EU. Diese pfiffige Idee wurde dann von allen anderen Parteien mit einer auf die AfD zurechtgeschneiderten Gesetzesänderung verboten. Gleichzeitig hatte die SPD sich in Zeitungsverlagen und Druckereien eingekauft. Was natürlich demokratischer war. Völlig lächerlich. Scharmlos, Ungeniert & Antidemokratisch. Die Alt-Parteien
Gemäss dem Urteil müssen die anderen Parteien nur ein gerichtsfesten Diskriminierungsgrund in das neue Gesetz einbauen, zB. Beobachtung durch den Verfassungsschutz, und alles bleibt so, wie es ist. Und das ist auch gut so.