Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt entschieden und seine Verfassungsbeschwerde angenommen. Reichelt hatte sich gegen eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts gewehrt, das seine kritische Äusserung via X über die Entwicklungshilfe-Zahlungen Deutschlands an die Taliban als unzulässig einstufte.

Sein Tweet im August 2023 lautete:

«Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!»

Reichelt verlinkte anschliessend auf einen Artikel mit der Überschrift «Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan».

Die Bundesregierung zog dagegen vor Gericht und gewann. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung nun auf und betonte, dass auch scharfe und polemische Kritik vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sei.

Die Karlsruher Richter erklärten, dass der durchschnittliche Leser den inhaltlichen Bezug zwischen Reichelts Tweet und dem verlinkten Artikel erkennen könne. Das Verfassungsgericht verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück an das Berliner Kammergericht.