Als vor fünf Jahren das Landgericht Berlin entschied, «Stück Scheisse» sei keine Beleidigung, gab es einen Sturm der Entrüstung. Zu Recht. Denn wenn «Stück Scheisse» keine Beleidigung ist, was dann?

Entsprechend ging das Landgericht noch einmal in sich und kam zu dem Ergebnis: Ausdrücke wie «Drecksfotze», «Geisteskranke» oder eben «Stück Scheisse» seien doch eine Beleidigung.

Geklagt hatte damals die Grünen-Politikerin Renate Künast. Und das war gut so. Denn es gibt ein Vokabular, das mit freier Meinungsäusserung nichts zu tun hat, sondern ausschliesslich darauf abzielt, eine Person herabzusetzen. So kann man die politischen Vorstellungen von Frau Künast für falsch halten oder ihre Politik für gefährlich. Die deutsche Sprache hat für solche Kritik ausreichend Worte. Jemanden als «Scheisse» zu bezeichnen, gehört nicht dazu.

Wenn nun Frau Strack-Zimmermann die AfD und andere populistische Parteien zumindest indirekt als einen «Haufen Scheisse» tituliert, dann ist auch das eine Beleidigung. Ob auch juristisch, ist umstritten. Schliesslich könnte man argumentieren, dass man Parteien gar nicht beleidigen kann und die entsprechenden Parteimitglieder ja nicht persönlich gemeint seien. Aber das sind Spitzfindigkeiten.

Klar ist, dass Fäkalausrücke in der Politik nichts zu suchen haben. Als Anwendung auf Personen oder Parteien schon mal gar nicht. Wer gegen die AfD oder andere argumentieren möchte, der soll das tun. Aber mit Argumenten, nicht mit Beleidigungen.

Denn aus gutem Grund wird unisono der Umgangston in den sozialen Netzwerken und den Kommentarspalten beklagt. Man sollte sich auch nicht daran gewöhnen. Doch mehr als jeder Angestellte, Handwerker oder Arbeiter, der seinen Frust in die Tasten haut, haben Politiker Verantwortung für die Wahl ihrer Worte.

Die Wortwahl von Frau Strack-Zimmermann ist daher mehr als ein peinlicher Ausrutscher.