Sie titulieren ihn als «Massnahme-Gegner» (Tages-Anzeiger), «Corona-Skeptiker» (Blick), «Corona-Verharmloser» (NZZ) oder «Corona-Leugner, Impfgegner und Verschwörungstheoretiker» (Watson). Doch die etablierten Journalisten würden sich eher die Zunge abbeissen, als dass sie den Video-Reporter Daniel Stricker als Berufskollegen anerkennen würden.

Genau das ist Daniel Stricker aber gemäss einem Urteil des Bezirksgerichtes Zürich: ein Journalist.

Deshalb durfte er ungestraft über eine unbewilligte Demo von Massnahmen-Gegnern am 23. Mai 2020 in Zürich berichten. Eine Busse des Statthalteramtes von 800 Franken plus 500 Franken Gebühren gegen Stricker wegen Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung ist ungültig. Strafbar machten sich höchstens die Polizisten, die den Reporter bei der Erfüllung seiner Berichterstattung behinderten.

Journalist ist kein geschützter Titel. Die verfassungsmässig garantierte Pressefreiheit verbietet eine Unterscheidung zwischen genehmen und unangenehmen Berichterstattern. Journalist ist, wer für ein Publikum öffentlich berichtet. Allein der mündige Konsument entscheidet, ob ein Journalist für seinen Job qualifiziert ist oder nicht.

Nun könnte man darüber streiten, ab wie vielen Zuschauern oder Lesern von einem Publikum die Rede sein kann. Doch bei Stricker stellt sich diese Frage nicht. Hunderttausende haben seine digitalen Video-Streams angeklickt. Sein «Buch der Schande» (über Covid-19) wurde mehr als 10.000-mal verkauft. Das sind Werte, von denen viele Journalisten nur träumen können.

Ob man Strickers Ansichten oder seinen improvisierten Stil goutiert oder nicht, ist völlig belanglos. Entscheidend ist, dass er als fast einziger Journalist kritisch über das Corona-Regime berichtete, dem sich die etablierte Medien-Branche in einem kollektiven Rausch klaglos unterworfen hatte.

Gewiss, Stricker bezog Partei für die Massnahmen-Gegner. Doch er war nicht parteiischer als die etablierten Medien, die jeden als «Covidioten» oder «Aluhut» diffamierten, der aus dem Kollektiv ausscherte. Stricker war bloss ehrlicher als die meisten – indem er seinen Standpunkt offenlegte.

Das Zürcher Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Pressefreiheit. Der Aussenseiter Daniel Stricker erkämpfte ihn allein auf weiter Flur. Während die mächtigen Medienhäuser schwiegen und kuschten.

Die 3 Top-Kommentare zu "Video-Reporter Daniel Stricker hat vor Gericht einen Sieg für die Pressefreiheit errungen. Die etablierten Medien haben kläglich versagt"
  • Ranchli

    Ich bin sooo stolz auf Menschen, wie Daniel Stricke, nicht weil ich alle Ansichten genau teile, sondern, weil er für Freiheit im Journalismus kämpft!!Unsere schöne Schweiz lässt sich immer mehr in einen engen Meinungkorridor drängen und diffarmiert Andersdenkende.Ich finde es ein Grundrecht eine eigene Meinung zu bilden aus verschiedenen Ansichten.Ich fühle mich im stande eine "falsche" Meinung auch zu korrigieren. Ich bin selbständig und das sind viiiiiiele Menschen hier in der Schweiz!

  • kritisch2020

    Bravo Justiz - da stimmt die Gewaltentrennung noch. Bravo Stricker - weiter so. Bravo Baur für diese Veröffentlichung.

  • eric1

    Danke Herr Stricker, für ihren Kampf gegen die hinterhältigen Manipulatoren in der Schweizer Mediengesellschaft und die Irrläufer der Politik! Gründen sie eine Bewegung zusammen mit Massvoll