Zurzeit wird in Zürich und in vielen weiteren Kantonen diskutiert, ob bei den Kantons- und Gemeindesteuern der Pendlerabzug auf 3000 Franken limitiert werden soll, so wie es auf Bundesebene und in manch anderen Kantonen bereits geschehen ist. Aus ökonomischer Sicht kann man nur eines raten: «Stopp, sofort aufhören!» Die Begrenzung des Pendlerabzugs ist völlig verfehlt.
Auf Bundesebene gilt die Begrenzung des Pendlerabzugs aufgrund der 2014 vom Volk angenommenen Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (Fabi). Im damaligen Abstimmungskampf frohlockte der Bundesrat, nur gut 20 Prozent der Steuerpflichtigen seien betroffen. Doch die Mehrheit der Steuerpflichtigen zah ...
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