Das war wohl kein Zufall. Unmittelbar vor den Festtagen – und somit in einer Art schwarzem Loch des Journalismus – veröffentlichte das Bundesgericht in Lausanne zwei Entscheide von politischer Brisanz. Im einen Fall ging es um die beiden Whistleblowerinnen Margrit Zopfi und Esther Wyler, die die Weltwoche mit (anonymisierten) Akten über die Missstände im Zürcher Sozialamt versorgt hatten – was letztlich zum Rücktritt der verantwortlichen Stadträtin Monika Stocker (Grüne) führte.
Das Bundesgericht stützte das Urteil der Vorinstanz und wies die Beschwerde der beiden Frauen, die mit dem Prix Courage ausgezeichnet worden waren, ab. Sie seien zu Recht wegen Amtsgeheimnisverletzung ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.