Die Schweiz kann dem Bundesverwaltungsgericht dankbar sein. Die mutige Behörde widersetzt sich dem rechtswidrigen Bruch des Bankkundengeheimnisses im Steuerstreit mit den USA. Was der Bundesrat unterliess, ja mutwillig und voreilig hintertrieb, leistet nun die Verwaltungsjustiz: Sie stellt sich kompromisslos hinter das Bankkundengeheimnis und den Schweizer Rechtsstaat. Damit wird ein spätes Signal der Solidität und Verlässlichkeit gesendet. Unsere Landesregierung hatte weder die Kraft noch die Urteilsfähigkeit, an solchen Prinzipien festzuhalten. Die Intervention des Bundesverwaltungsgerichts blockiert jetzt den Fluss der UBS-Kundendaten in die USA. Medien und Politik sind uneins, wie d ...
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