Es ist üblich geworden, dass irgendwelche Personen, die sich mit akademischen Titeln zieren – darunter auch ernsthafte Wissenschaftler –, sich als allein zuständige Verfassungsgesetzgeber aufspielen und versuchen, das «tumbe» Volk Mores zu lehren.
Dabei ist doch klar: In der Schweiz sind allein die Mehrheit der Stimmbürger und kumulativ die Mehrheit der Kantone für den Erlass und die Änderung der Bundesverfassung zuständig. Diese und niemand sonst – auch nicht Verfassungsjuristen, Rechtsprofessoren oder Bundesrichter – haben das Recht, die Macht der Gesetzgebung an sich zu reissen.
Doch leider gilt dies immer weniger, wie ein ...
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