Darf man das äussere Erscheinungsbild von Politikern thematisieren?

Der Blogger Hadmut Danisch findet: ja. Schliesslich sei es auch erlaubt, Kritik an «alten weissen Männern» zu üben. In einem Beitrag ging er ausführlich darauf ein, warum es aus seiner Sicht legitim ist, die deutsche Grünen-Chefin Ricarda Lang als «dick» zu bezeichnen.

Mit dem Artikel reagierte Danisch auf einen Kommentar von Welt-Chefredakteur Ulf Poschardt, der befunden hatte, das Aussehen dürfe nicht zum Thema werden.

Der Blogger schrieb daraufhin, er lasse es «ausdrücklich offen, ob es ratsam und rhetorisch erfolgreich ist, Ricarda Lang als Fetthaufen zu bezeichnen». Aber es sei verfassungsrechtlich und meinungsfreiheitlich zulässig, es zu tun.

Seither erhält Hadmut Danisch immer wieder Post von der deutschen Staatsanwaltschaft. Diese will den auf Zypern Wohnhaften wegen Beleidigung belangen.

Doch damit nicht genug. Inzwischen kündigte die Deutsche Bank dem Blogger das Konto, auf das er bisher Zuwendungen von Lesern erhalten hatte. Seine Fragen an die Bank seien bisher unbeantwortet geblieben.

Sicher ist: Gemäss den ihm vorliegenden Unterlagen hatte die Staatsanwaltschaft im Zug der Ermittlungen eine Kontoauskunft von der Deutschen Bank angefordert. Wenig später verlor er den Zugriff darauf.

Den Beitrag, der die Affäre ausgelöst hatte, hat Danisch inzwischen gelöscht. In einem aktuellen Blogartikel hat er nun aber die ganze Vorgeschichte wieder aufgerollt.