Eigentlich ist die Sache klar: Die SVP reichte vor rund drei Jahren im Kanton Zürich eine Volksinitiative ein, die von den öffentlichen Instanzen verlangt: «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben.» Mit Erfolg: Ein Gegenvorschlag wurde vom Stimmvolk angenommen.

Seither werden die Herkunftsländer von Tätern wieder genannt. Beispielsweise heisst es in einer Mitteilung der Zürcher Stadtpolizei vom 10. November: «Ein 24-jähriger Marokkaner». Geht es nach dem Willen des Zürcher Gemeinderats, wird es künftig heissen: «Ein 24-Jähriger».

Im Gemeinderat votierten SP, Grüne, GLP und AL mit einer Mehrheit von 73 zu 36 Stimmen für ein entsprechendes Postulat, das nun dem Stadtrat übergeben wird.

Das Hauptargument der linken Mehrheit: Es gebe keine rechtliche Grundlage, welche der Stadtpolizei die Nationalitätennennung vorschreibe.

Die Stadtzürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) nimmt diesen Ball dankbar auf. Sie finde es falsch, dass die Nationalität immer genannt werden müsse. So würden nur Vorurteile bestärkt.

Sind es wirklich nur Vorurteile? Kaum.

Aber auch auf dem Bundesamt für Statistik biegt man sich die Wahrheit im Sinne der eigenen Wunschvorstellung zurecht. Dort heisst es: «Ausländer werden oft für Delikte verurteilt, welche Schweizer gar nicht begehen können. Dies betrifft insbesondere Verstösse gegen das Gesetz «über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer.» Mehr als die Hälfte der verurteilten Asylsuchenden – und etwa ein Viertel der verurteilten ausländischen Personen ohne Schweizer Wohnsitz – haben ausschliesslich gegen Bestimmungen dieses Gesetzes verstossen.

Berücksichtigt man nur die Gesetze, die sowohl die schweizerische und ausländische Wohnbevölkerung wie auch die Asylanten betreffen, machen die Ausländer 26 Prozent der Verurteilten aus – dies entspricht ziemlich genau dem Ausländeranteil.

Die ganze Wahrheit bleibt aber unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit – genauso wie künftig in Zürich die Herkunft der Täter.

Transparenz geht anders.

Die 3 Top-Kommentare zu "«Ein 24-jähriger Marokkaner»: Zürcher Gemeinderat will Herkunft von Tätern nicht mehr nennen – und widersetzt sich damit dem Volkswillen"
  • 777

    Reicht aber die Volksabstimmung nicht als gesetzliche Grundlage??? Wieso kann der Gemeinderat anders als der Volkswunsch abstimmen?

  • Mad Maxl

    "Zürcher Gemeinderat will Herkunft von Tätern nicht mehr nennen"? Es ist klar zu erkennen das Sie die Bürger weiterhin dumm halten wollen um ihr politisches Total-Versagen vertuschen zu können. Bürger wehrt euch gegen diese Art von Politik ! Seht euch alle die sehr schlimmen Zustände in D- Land an und erkennt den enormen Schaden den solche Parteien und ihre Politiker anrichten.

  • simba63

    Zürich nimmt sich anscheinend Berlin zum Vorbild!