Über den Fall haben die Zeitungen von CH Media berichtet: Das Staatssekretariat für Migration hatte 2012 das Gesuch eines Asylbewerbers aus Äthopien abgelehnt. Nach mehreren weiteren gescheiterten Versuchen, in der Schweiz ein Bleiberecht zu erlangen, kam der Mann 2020 schliesslich in Ausschaffungshaft.

Weil er hier zu lange auf seine Rückführung warten musste, kam nun ein Gericht zum Schluss, dass die Schweiz ihm für den zu langen Gefängnisaufenthalt 1715 Franken an Entschädigung zahlen muss.

Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass dieses «Schmerzensgeld» eine Kleinigkeit ist. Aber abgesehen davon, dass der Äthiopier mit seinen Verfahren auch Tausende Franken an Anwalts- und Gerichtskosten verursacht hat, die er nicht aus dem eigenen Sack berappen muss, kann es nicht sein, dass wir Leute gewissermassen auch noch belohnen, die sich illegal in unserem Land aufhalten.

Übrigens: Jetzt sitzt er zwar nicht mehr in Ausschaffungshaft, aber lebt laut CH Media immer noch in der Schweiz.

Die 3 Top-Kommentare zu "Irrsinn des Asylwesens: Schweizer Steuerzahler müssen einem abgewiesenen äthiopischen Asylbewerber 1715 Franken Entschädigung zahlen, weil er zu lange in Ausschaffungshaft sitzen musste. Jetzt ist er draussen, aber immer noch illegal in der Schweiz"
  • Andreas M

    Wir haben zu viele "Gratis-Anwälte", die sich am Asylwesen eine goldene Nase verdienen, Streiten-Rekurieren.. bis zur obersten Instanz, und jede Minute verrechnen, der Steuerzahler zahlt. Schaut denen jemand auf die Finger, hinterfragt Sinn-Unsinn ihres Tuns, ihre Aufwände-Kosten? wohl kaum.

  • HJM

    Ich schlage vor diesen Herrn mit einem Flieger zu Hause abzuliefern mit ewigem Einreiseverbot in die Schweiz.

  • accountant

    Das kostet der Asylantnix den Schweizer Steuerzahler doch locker in einer Woche und das seit 2012, sprich seit 12 Jahren und das illegal. Da muss der gegenderte Sozialstaat eine Menge Steuereinschätzungen manipulieren, um das Geld wieder einzutreiben.