Die einen räumen es offen ein, andere unterschlagen es, um die Chancen des Deals nicht zu schmälern: Unterzeichnet die Schweiz das Rahmenabkommen 2.0 mit der EU, büsst das Land in wichtigen Bereichen an Souveränität ein.

Die direkte Demokratie und die Volksrechte werden zum Papiertiger.

Der Verfassungsrechtler Andreas Kley bringt jetzt einen interessanten Vorschlag ins Spiel: «Ich sehe folgende Lösung: Das Parlament arbeitet gleichzeitig mit dem neuen EU-Abkommen eine Verfassungsrevision aus und schreibt ausdrücklich fest, dass die neuen Verträge gegenüber dem Landesrecht Vorrang haben und dass widersprechende Volksinitiativen nicht mehr möglich sein werden. Dasselbe gilt für das Referendum: Wenn die Schweiz neue EU-Richtlinien übernehmen muss, dann muss das Referendum begrenzt werden», so der Professor von der Universität Zürich gegenüber der NZZ.

Er halte es für ein Gebot der Ehrlichkeit, der Bevölkerung zu sagen: Wenn die Schweiz sich in die EU teilintegrieren solle, dann müsse sich die Schweiz an die Abkommen halten. Ende der Diskussion.

Der Hochschullehrer für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie macht einen wichtigen Punkt.

Damit wäre erstens allen klar, was geschlagen hat. Niemand könnte sich dann beklagen, wenn Abstimmungen nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich wären, wenn sie oder er diese Anpassung gutheissen. Und niemand könnte behaupten, der bilaterale, gegenseitige Weg werde fortgesetzt. Im driver seat sitzt Brüssel. Punkt.

Und zweitens brächte die Verfassungsänderung eine weitere Volksabstimmung. Damit würde der Tragweite des Schicksalsentscheids des Souveräns Rechnung getragen.

Wir stehen vor einer Jahrhundertabstimmung. Oder vielleicht sogar vor zweien.