Der Tages-Anzeiger schrieb über Orbán: «Sämtliche Massenmedien sind unter seiner Kontrolle.»

«Das ist nun der grösste Blödsinn, den ich jemals über Ungarn gelesen habe», schreibt Kurt W. Zimmermann in seiner Weltwoche-Medienkolumne. Das Problem von Orbán sei in Wirklichkeit, dass er die Massenmedien nicht unter Kontrolle habe.

Die grossen TV-Kanäle, Zeitungen, Nachrichtenmagazine und Online-Portale Ungarns sind weitgehend regierungskritisch, so Zimmermann. Unter den im Markt führenden Blättern und Sendern steht kaum jemand auf der Seite von Viktor Orbán und seiner Fidesz-Partei.

«Ich habe in den letzten Jahren viel Zeit in Budapest verbracht, und ich kenne inzwischen viele Journalisten und Verlagsleute», schreibt der Weltwoche-Kolumnist. Einen Überblick über die ungarische Medienbranche aus Ortskenntnis lesen Sie nur in der Weltwoche.

Die 3 Top-Kommentare zu "Viktor Orbán: Dass sämtliche Massenmedien Ungarns unter seiner Kontrolle sind, «ist der grösste Blödsinn»"
  • Heidi V.

    Da sieht man wieder, wie unprofessionell die Journalisten vom Tagesanzeiger arbeiten! Gründliche Recherche ist ein Fremdwort, „bewusste?“ Fehlmeldungen an der Tagesordnung!

  • Fix

    Es ist die gleiche ewige linkskommunistische Desavouierungstaktik des politischen Gegners. Sie können mit Argumenten nicht antreten, weil sie keine haben, deshalb müssen sie den politischen Gegner verteufeln und als böse brandmarken. Das sind eindeutig sehr totalitäre Methoden, die den anderen mundtot machen sollen. Es wird kein Widerspruch akzeptiert. Ein grosser Teil der Bevölkerung USt offenbar nicht in der Lage, das zu erkennen.

  • brennholzverleih

    EU & Ursula von der Leyen üben sich in Latrinen-Diplomatie in aller Öffentlichkeit in arglistigster Weise: indem sie eine Schein-Einheit mit 26 Stimmen bewusst in gegenseitiger Absprache einen Toilettengang eines EU-Mitgliedes überfallartig erzielt haben ohne das 27. Mitglied aufgrund dessen momentanem Toilettenganges. Ein ebenso primitiver wie auch böswiller Vorgang. Dieser missbräuchl. Vorgang muss von der EU-Justiz sofort untersucht werden oder es gilt nur noch niederträchtige EU-Willkür