Am Sonntag wird das EU-Parlament neu gewählt. In Österreich darf man bereits mit 16 Jahren an der Wahl teilnehmen.

Die SPÖ buhlt um diese Zielgruppe. Ihr Spitzenkandidat Andreas Schieder liess im grossen Stil Wahlwerbung an Jugendliche versenden. «Ich schreibe dir heute, weil du bei der Europawahl am 9. Juni zum ersten Mal wählen darfst», liess er die Empfänger wissen.

Das liess einige Teenager verdutzt zurück. Denn in mehreren Bundesländern ging der Brief auch an 14- und 15-Jährige. Einige Eltern dachten schon, sie hätten eine Änderung des Wahlgesetzes verpasst.

Das haben sie nicht. Das Porto war verschenkt. Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Wahl erreicht hat.

Die Sozialdemokraten machen die Behörden für die peinliche Panne verantwortlich. Man habe die «aktuelle Wählerevidenz», also die entsprechenden Adressen, beim Innenministerium angefordert. Auf diese hat man als Partei ein Anrecht.

Danach habe man lediglich den erhaltenen «Datensatz für erstmals wahlberechtigte Jugendliche» bedient.

Einige Kommentatoren haben ihre Zweifel an der Erklärung. Zum einen würde sie bedeuten, dass die Staatsverwaltung ein kreuzfalsches Register führt. Zum anderen bleibt die Frage, warum das nur der SPÖ passiert ist. Sie ist kaum die einzige Partei, welche die Adressen von Jungwählern angefordert hat.

Wahrscheinlicher ist es, so die Vermutung, dass die SPÖ das Adressmaterial aus einer anderen Quelle hat. Ob sie legitim an dieses gekommen ist, bleibt offen.