Die Abstimmung über das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung war für Bundesrat Albert Rösti ein grosser Sieg, obwohl Teile seiner Partei dagegen opponiert hatten.

Aber jetzt könnte ihn der politische Alltag wieder einholen. Im Abstimmungskampf hatte der SVP-Bundesrat nämlich versprochen, dass bis 2035 bloss 150 bis 200 Windturbinen gebaut würden. Damit versuchte er die Kritik der Gegner zu kontern, die mit der Zahl von bis zu 1000 neuen Windanlagen Stimmung gemacht hatten gegen Röstis Stromversorgungsgesetz.

Der Berner Bundesrat hat aber im Abstimmungskampf wohl ein bisschen untertrieben: Allein der Kanton Zürich will ab 2030 mit den Bauarbeiten für 120 Windräder beginnen, wie der Zürcher Baudirektor Martin Neukom (Grüne) vor einigen Tagen bekanntgab. In St. Gallen und Luzern sind weitere 100 Anlagen geplant.

So wie es ausschaut, werden es am Ende wohl viel mehr sein als jene 200, die Rösti als Obergrenze genannt hat.

Für den Verband «Freie Landschaft Schweiz» wurde das Versprechen des Energieministers gebrochen. Die Organisation sammelt jetzt Unterschriften für eine eidgenössische Waldschutz- und für eine Gemeindeschutz-Initiative. Da kommt also wieder etwas Sand ins Getriebe von Röstis Energie-Ausbau-Maschinerie.

Die 3 Top-Kommentare zu "Rösti unter Beschuss: Der SVP-Energieminister will offenbar mehr als jene 200 Windräder bauen, die er im Abstimmungskampf als Obergrenze versprochen hat. Nun regt sich Widerstand"
  • wko

    Hört auf solche ineffizienten, landschaftsverschandelnde und Flatterstromproduzietende Windräder zu bauen. Nur Idioten wollen so etwas vor ihrer Haustür. Baut doch diese Windräder mitten in der Stadt, dann gibt es sofort keine Befürworter dieser irren Technologie.

  • herby51

    Er hat anscheinend noch immer nicht bemerkt das Windparks total umweltschädich und tierfeindlich sind! Nutzen und Ertrag ist gleich 0.Andere Länder merken es,er scheint zu schlafen oder was steckt sonst dahinter?

  • Sonusfaber

    Ich werde nie mehr zur Urne gehen, der Volkswille wird eh mit Füssen getreten, Ausnahmen gibt es keine, es sei denn, der Volkswille und der Bundesratswille stimmen überein.